专利摘要:

公开号:WO1989012155A1
申请号:PCT/EP1989/000650
申请日:1989-06-09
公开日:1989-12-14
发明作者:Armin Eisermann
申请人:Schulte-Schlagbaum Aktiengesellschaft;
IPC主号:G07C9-00
专利说明:
[0001] Schließeinrichtung mit schlüsselcodiertem Druckeran¬ schluß
[0002] Die Erfindung betrifft eine aus Schloß und Schlüsselkar- ten bestehende elektronische Schließeinrichtung, deren Schloßelektronik einen Datenspeicher aufweist und die mit einem mit der Schloßelektronik verbindbaren, datenab¬ rufenden, mobilen Drucker kuppelbar ist und einen Ein¬ steckschacht für die Schlüsselkarten besitzt, in welchem ein Kartenleser angeordnet ist und welcher Einsteck¬ schacht an seinem Ende eine mit der Schloßelektronik verbundene Steckdoseneinrichtung für ein in den Einsteck¬ schacht einschiebbares, elektrische Kontakte aufweisen¬ des, kartenförmiges Kupplungselement des Druckers auf- weist.
[0003] Eine derartige Schließeinrichtung ist aus dem europäi¬ schen Patent 132 627 bekannt. Durch die Nutzung des Einsteckschachtes sowohl für das Einführen der Schlüssel- karten als auch für das Kupplungselement, ist eine beson¬ ders übersichtliche und einfache Bauform geschaffen, da sich eine separate Einstecköffnung für die Verbindung mit dem mobilen Drucker erübrigt. Ferner wird dadurch eine versteckte Anordnung der Steckdoseneinrichtung ermöglicht, die einen gewissen Schutz vor unbefugten Manipulationen bietet. Dennoch ist bei der bekannten Anordnung nicht auszuschließen, daß eine mißbräuchliche Abfragung des Datenspeichers des Schlosses erfolgt, indem ein Unbefugter ein Kupplungselement in den Ein- Steckschacht des Schlosses einführt und auf diese Weise eine elektrische Verbindung mit der Steckdoseneinrich¬ tung herstellt. Es können somit Zustandsdaten abgefragt bzw. mittels des mobilen Druckers ausgedruckt werden, die Aufschluß darüber geben, mit welchen Schlüsselkarten zu welcher Zeit eine Schließung des Schlosses vorgenom- men wurde, ob lediglich die Schlüsselkarte eingeführt wurde oder ob auch der Schloßmechanismus betätigt worden ist und ob gegebenenfalls Fehlfunktionen des Schlosses vorlagen. Üblicherweise sind die abfragbaren Informatio¬ nen auf dem neuesten Stand, d.h. es wird ein aktueller Datenbestand vorgehalten, der ältere Daten kontinuier¬ lich überschreibt. Es ist verständlich, daß die abfragba¬ ren Daten nur berechtigten Personen zugänglich sein dürfen.
[0004] Der Anschluß des Druckers stellt eine Spezial-Betriebs¬ art des Schlosses dar; im Normalbetrieb (Zugangskontrollbetrieb) erfolgt beim Einführen einer gültigen Schlüsselkarte in den Einsteckschacht ein Abfra- gen der Codierung und ein Vergleich mit dem Schoßcode.
[0005] Entsprechen die abgefragten Schlüsselkarteninformationen den im Speicher abgelegten Werten,- so wird ein Schließim¬ puls erzeugt, der eine Überführung des Schlosses in Freigabestellung ermöglicht. Derartige Schließeinrichtun- gen können somit überall dort eingesetzt werden, wo be¬ stimmte Bereiche nur von Zugangsberechtigten betreten werden sollen.
[0006] Ausgehend von den aufgezeigten Problemen soll eine Schließeinrichtung der eingangs genannten Art angegeben werden, bei der eine Datenabfragung durch Unberechtigte wesentlich erschwert ist.
[0007] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Kupplungselement einen Schlüsselkartencode aufweist und daß sich im Einsteckschacht ein mit dem Kupplungsele¬ ment durch dessen Einstecken verlagerbarer Schieber befindet, der mittels Zuhaltungen festlegbar ist, welche bei gültigem Schlüsselkartencode in Freigabestellung überführt sind und so eine Schieberverlagerung in seine Endstellung zulassen, in der die Kontakte mit der Steck¬ doseneinrichtung in Verbindung treten. Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, daß eine Kupplung mit der Steckdo¬ seneinrichtung nur dann vorgenommen werden kann, wenn das Kupplungselement einen gültigen Schlüsselkartencode aufweist. Sofern ein übliches, aus dem Stand der Tech¬ nik bekanntes Kupplungselement in den Einsteckschacht des erfindungsgemäßen Schlosses eingesteckt wird, kann keine Verbindung mit der Steckdoseneinrichtung erfolgen, da aufgrund der fehlenden Schlüsselkartencodierung eine Schieberverlagerung nicht möglich ist, so daß man mit den Kontakten gar nicht in Reichweite zur Steckdosenein¬ richtung treten kann. Mithin liegt erfindungsgemäß eine mechanische Aussperrung des Kupplungselementes vor, sofern dieses keinen endgültigen Schlüsselkartencode trägt. Überdies kann es sich bei dem Schlüsselkartencode noch um einen speziellen Schlüsselkartencode handeln, der als Sondercode im Gegensatz zu den üblichen Schlüs¬ selkartencodes die Schloßelektronik derart ansteuert, daß sie die gewünschten Daten ausgibt. Liegt nur der
[0008] "übliche" Schlüsselkartencode vor, so ist die Datenüber¬ tragung gesperrt.
[0009] Zwar geht aus der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung P 37 02 730 eine Schließeinrichtung hervor, bei der ein Schieber vorgesehen ist, welcher nur mittels einer gültigen Schlüsselkarte verlagerbar ist; jedoch wird nicht das Problem abgehandelt, Daten des elektronischen Schlosses mittels eines anzuschließenden Druckers abzufragen.
[0010] Grundsätzlich geht aus der europäischen Patentanmeldung 24 242 ein mechanisch/magnetisch arbeitendes Schloß hervor, bei dem mittels agnetisierter Bereiche der zugehörigen Schlüsselkarten Zuhaltungen verlagerbar sind, welche einen Schieber freigeben, der in seiner Verlagerungsendstellung zur Freigabe des Schloßmechanis¬ mus' führt. Diese Bauform besitzt jedoch kein "Gedächtnis"; es fehlt jegliche. Schloßelektronik, so daß keine Informationen über zuvor erfolgte Schließungen abgefragt werden können. Auch eine Kombination der Gegen¬ stände der EP 24 242 und der EP 132 627 kann keine Hin¬ weise auf die Erfindung geben, denn dieses würde ledig¬ lich zu Schlüsselkarten -nicht aber zu einem Kupplungs- element- führen, bei denen entweder ein Lochcode oder ein Magnetcode vorhanden wäre. Im Falle des Magnetcodes ist jedoch -gemäß der Offenbarung der EP 24 242- nicht die Möglichkeit gegeben, von diesem entsprechende Daten abzuleiten und diese in einem Speicher zu speichern, denn die magnetisierten Bereiche dienen ausschließlich der Zuhaltungsverlagerung. Von einer Kombination des Magnetcodes gemäß der EP 24 242 mit dem Lochcode der EP 132 627 wird der Fachmann Abstand nehmen, da eine Überlagerung der magnetisierten Bereiche mit dem Lochmu- ster des Lochcodes zum Ausstanzen der magnetischen Punk¬ te führt, so daß eine Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Dabei könnte allenfalls eine derartige (wenn auch funktionslose) Kombination bei einer Schlüs¬ selkarte verwirklicht sein; Hinweise auf die Ausgestal- tung eines Kupplungselementes wären damit nicht gegeben.
[0011] Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Kupplungselement Leiterbahnbeschichtungen auf¬ weist, die an dem einen Seitenrand des Kupplungselemen- tes die Kontakte bilden, sich im wesentlichen bis zum gegenüberliegenden Seitenrandbereich des Kupplungselemen¬ tes unter Passieren des Schlüsselkartencodes erstrecken und dort mit einem zum Drucker führenden Kabel verbunden sind. Während beim Gegenstand der EP 132 627 die als Drähte ausgebildeten Leiter bis zu einem am Kupplungsele- ent befestigten separaten Stecker führen und demgemäß in der Tiefe des Kupplungselements entsprechend auftra¬ gen, ist bei dem Erfindungsgegenstand ein ganz anderer Weg eingeschlagen, der eine sehr flache Bauform gestat- tet. Die Leiterbahnbeschichtungen sind gegenüber isolier¬ ten Leitungen um ein Vielfaches dünner und tragen daher so gut wie nicht auf. Überdies bilden die Endbereiche der Leiterbahnbeschichtungen selbst die Kontakte aus, so daß zum einen ein separates Steckerelement entfallen kann und zum anderen auch im Kontaktbereich keine die Dicke vergrößernden Maßnahmen getroffen sind. Das aus dem Stand der Technik bekannte Steckerelement hingegen führt zu einer entsprechend dicken Bauform, was zu einem Verklemmen bzw. auch Beschädigen der entsprechen- den Einrichtungen im Einsteckschacht führen kann. Insbe¬ sondere ist dort der Kartenleser gefährdet. Denkbar (jedoch ohne Ausschluß der Beschädigungsgefahr) mag so eine Ausgestaltung des Standes der Technik bei einer Lichtabtastung sein, wie dieses bei dem Gegenstand der EP 132 627 verwirklicht ist. Wird aber -wie nachstehend noch ausgeführt- eine Zuhaltungssteuerung mittels magne- tisierter Bereiche des Kupplungselements durchgeführt, so ist die Funktionsfähigkeit bei Verwendung von isolier¬ ten Kabeln und einem Steckerelement in Frage gestellt, denn diese Teile würden zu einem relativ großen Abstand der Karte zu den Zuhaltungen führen, so daß sich die magnetischen Kräfte entsprechend der Entfernung verrin¬ gern und keine einwandfreie Zuhaltungsverlagerung mehr gestatten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die magneti- sehen Kräfte mit der Entfernung überproportional abneh¬ men. Überdies wurde bei dem Erfindungsgegenstand eine Kreuzung des Schlüsselkartencodes mit den Leiterbahnen verwirklicht, was insbesondere im Falle des Einsatzes eines Magnetcodes eine Besonderheit ist, da der Erfinder erkannt hat, daß die magnetischen Felder der die Leiter- bahnen passierenden Ströme keine Verfälschung des Magnet¬ codes mit sich bringen. Andererseits stören die magneti¬ sierten Bereiche nicht die Leiterbahnströme.
[0012] Die Anordnung kann so getroffen sein, daß die Kontakte an einem Längsfortsatz des Kupplungselementes angeordnet sind. Demgemäß kann der untere Kartenrand zur Verlage¬ rung des Schiebers eingesetzt werden, wobei dennoch die Möglichkeit des Verbindens mit der Steckdoseneinrichtung besteht. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn der Längsfortsatz einseitig der Längsmittelebene des Kupp¬ lungselementes ausgebildet ist, so daß eine Schieberver¬ lagerung mit dem mittigen Bereich des Kupplungselementes erfolgen kann, was vor Verkantungen schützt und überdies die Stationierung der Steckdoseneinrichtung in einem
[0013] Seitenbereich erfolgen kann, was aus Platzgründen vor¬ teilhaft ist.
[0014] Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Kupplungselement eine Leiterplatte aufweist, an deren einer Breitseite das Codierungssubstrat einer Schlüsselkarte angeordnet ist. Diese Bauform besitzt besondere Vorteile, da aus der Vielzahl der gültigen Schlüsselcodierungen der Schließeinrichtung eine spezi- eil gewünschte ausgewählt und ihr Codierungssubstrat an der Breitseite des Kupplungselementes befestigt werden kann. Die Schlüsselkarten und das Kupplungselement besit¬ zen die gleichen Abmessungen in Breite und Dicke, so daß auf diese Weise für die Erzeugung der Codierung ein und das gleiche, auf die entsprechenden Abmessungen zuge¬ schnittenes Codierungsgerät verwendet werden. Es ist somit kein spezielles Gerät zur Codierung des Kupplungs¬ elements notwendig. Vorteilhaft ist es, wenn das Codierungssubstrat in einer Breitseitenausnehmung der Leiterplatte einliegt. Die Anordnung trägt dann in der Dicke nicht auf, insbesonde¬ re kann vorgesehen sein, daß die Oberfläche des Codie- rungssubstrats mit der Oberfläche der Leiterplatte fluch¬ tet.
[0015] Vorzugsweise ist zumindest ein Teil des Schlüsselkarten¬ codes von magnetisierten Bereichen gebildet. Mit diesen magnetisierten Bereichen lassen sich die als Magnetstif¬ te ausgebildeten Zuhaltungen steuern. Ein weiterer Teil des Schlüsselkartencodes ist von einem Strichcode gebil¬ det. Dieser Strichcode wird von dem Kartenleser gelesen, so daß auf diese Art und Weise die entsprechenden Daten zu dem Speicher gelangen und dort eingeschrieben werden können.
[0016] Eine besonders hohe Sicherheit ist gegeben, wenn -gemäß einer Weiterbildung der Erfindung- der von dem Kartenle- ser erfaßte Strichcode die Steuerung derjenigen Zuhal¬ tung bzw. Zuhaltungen vornimmt, welche jeweils mittels einer durch den Kartenleser erregbaren Magnetspule in Freigabestellung bringbar ist bzw. sind. Demgemäß ist nicht allein der Magnetcode für die Zuhaltungsfreigabe, sondern überdies in Kombination damit auch der Strich¬ code tätig, so daß der Strichcode eine Doppelfunktion übernimmt, indem er neben der Zuhaltungsverlagerung auch das Einspeisen gewünschter Daten realisiert.
[0017] Eine vorteilhafte Bauform ist dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber an seiner auf einer schloßgehäusefesten Lochplatte aufliegenden Gleitfläche Lagerausneh ungen aufweist, in denen die als Magnetstifte ausgebildeten Zuhaltungen verschieblich einliegen und daß die Löcher der Lochplatte mit den Lagerausnehmungen in Grundstel- lung des Schiebers fluchten. Durch eine ferromagnetische Platte ist sichergestellt, daß bei nicht eingeschobenem Kupplungselement die Magnetstifte derart angezogen wer¬ den, daß sie eine Kupplung zwischen der Lochplatte und dem Schieber herstellen. Wird das Kupplungselement mit seinen magnetisierten Bereichen eingeschoben, so daß entsprechend gleichnamige Pole der Magnetpunkte und Magnetstifte einander gegenüber liegen, so werden die Magnetstifte zurückgedrängt und der Schieber freigege¬ ben.
[0018] Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels und zwar zeigt:
[0019] Fig. 1 eine Draufsicht auf eine aus Schloß und Schlüs¬ selkarte bestehenden Schließeinrichtung,
[0020] Fig. 2 eine Schlüsselkarte in aufgebrochener Darstel¬ lung,
[0021] Fig. 3 . eine Rückansicht des Schlosses bei nicht einge¬ schobenem Kupplungselement,
[0022] Fig. 4 eine Ansicht gemäß Fig. 3, jedoch mit einge¬ schobenem Kupplungselement,
[0023] Fig. 5 eine Seitenansicht der Darstellung gemäß Fig. 4,
[0024] Fig. 6 eine Draufsicht auf das Kupplungselement, bereichsweise aufgebrochen,
[0025] Fig. 7 einen Längsschnitt durch das Kupplungselement entlang der Linie VII-VII in Fig. 6, Fig. 8 einen vergrößerten Längsschnittabschnitt des
[0026] Kupplungselements im Bereich seiner Codierung, der in Fig. 7 strichpunktiert umkreist ist,
[0027] Fig. 9 eine schematische Ansicht der Schließeinrich¬ tung bei eingeführtem Kupplungselement und
[0028] Fig. 10 eine Ansicht des Kontaktbereichs des einge¬ steckten Kupplungselements.
[0029] Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäße Schließeinrichtung 1, bestehend aus einem Schloß 2 und mindestens einer Schlüsselkarte 3. Das Gehäuse des Schlosses 2 ist mit einem Einsteckschacht 4 versehen, in den die Schlüsselkarte 3 zur Freigabe des Schließmechanismus' einzuführen ist. Sofern die Schlüsselkarte 3 eine gülti¬ ge Codierung aufweist, erfolgt eine Kupplung einer Rie¬ gelbetätigungswelle mit einem Betätigungsknopf 5, so daß eine Riegelverlagerung erfolgen kann.
[0030] Derartige Schlösser 2 werden mit einer Vielzahl von
[0031] Schlüsselkarten 3 betrieben, wobei die einzelnen Schlüs¬ selkarten 3 jeweils zugangsberechtigten Personen ausge¬ händigt sind, so daß nur diese Personen Zugang zu einem mit dem Schloß 2 abgesperrten Kontrollbereich oder der¬ gleichen haben. Dabei ist vorgesehen, daß das Schloß 2 im Bereich seines Einsteckschachtes 4 einen Kartenleser 6 aufweist, der zumindest einen Teil des Schlüsselkartencodes 7 erfaßt, wodurch neben einer Schließberechtigungsprüfung die Möglichkeit besteht,
[0032] Schlüsselkartendaten in einen Speicher 7 ' einer Schlo߬ elektronik 8 zu übertragen.In dem Speicher 7' sind dann spezielle Informationen über die Schlüsselnummer, die Anlagennummer, das Datum und die Uhrzeit einer Schlie- ßung, die Durchführung des Schließvorganges (ob ledig- lieh die Schlüsselkarte eingeschoben wurde oder ob auch der Schloßmechanismus bewegt wurde) und Werte dar¬ über gespeichert, ob Fehlfunktionen vorgelegen haben. Möglich ist die Speicherung einer gewünschten Anzahl von zuvor durchgeführten Schließungen, wobei der Speicherin¬ halt immer aktualisiert wird, indem die ältesten Daten von den jüngsten überschrieben werden.
[0033] Um Zugriff zu den abgespeicherten Daten zu erhalten, muß eine Verbindung zwischen dem Schloß 2 und einem entspre¬ chenden Protokolliergerät geschaffen werden. Dieses Protokolliergerät ist vorzugsweise als mobiler Drucker ausgebildet. Mittels eines Kupplungselementes 9, das in den Einsteckschacht 4 des Schlosses 2 eingeschoben wird, läßt sich zwischen der Schloßelektronik 8 und dem einge¬ setzten Drucker eine Datenübertragungsstrecke schaffen, so daß man sich von dem Drucker die gewünschten Informa¬ tionen auflisten lassen kann. Der konstruktive Aufbau der wesentlichen Schloßkomponenten und des mit zum Druk- ker führenden Verbindungskabel versehenen Kupplungsele¬ mentes 9 ist im nachfolgenden beschrieben.
[0034] Die Fig. 2 zeigt -in aufgebrochener Darstellung- den Aufbau der Schlüsselkarte 3, der sich im wesentlichen aus zwei Komponenten zusammensetzt. Die eine Komponente ist das Trägermaterial 10 der Schlüsselkarte 3, das vorzugsweise aus einem geeigneten Kunststoff besteht. Die zweite Komponente ist von einem Codierungssubstrat 11 gebildet, das auf dem Trägermaterial 10 aufgebracht ist und die Individualisierung der Schlüsselkarte 3 ermöglicht.
[0035] Die nachfolgende Beschreibung des Aufbaues der Schlüssel¬ karte 3 ist im Hinblick auf das Codierungssubstrat 11 ebenfalls auch bei dem schon erwähnten Kupplungsele- ment 9 verwirklicht, worauf im nachfolgenden noch näher eingegangen wird.
[0036] Auf das aus Kunststoff bestehende, kartenförmige Träger- material 10 der Schlüsselkarte 3 ist eine Bariumfer¬ rit-Beschichtung 12 aufgebracht, welche mittels einer nicht dargestellten Einrichtung magnetisierbar ist, so daß sich magnetische, mit Nord- und Südpol versehene Bereiche 13 ausbilden lassen. Diese magnetisierten Berei- ehe 13 weisen einen permanenten Magnetismus auf und bilden einen Teil des Schlüsselkartencodes 7. Ober¬ halb der Bariumferrit-Beschichtung 12 ist ein Strich¬ code 14 angeordnet, der vorzugsweise aus drei parallel zueinander verlaufenden Spuren 15,16 und 17 besteht. Der Strichcode 14 weist gleichmäßig breite Striche auf, welche in Spurlängsrichtung gesehen, einen gleichmäßigen Abstand voneinander besitzen, sofern nicht zwischen ihnen Leerstellen 18 ausgebildet sind. Der Strichcode 14 ist von einer infrarotstrahlungsdurchlässigen Folie 19 abgedeckt. Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann auch vorgesehen sein, daß die innenliegende Oberflä¬ che der Folie 19 mit dem Strichcode 14 bedruckt ist, d.h. der Strichcode 14 wird mittels Siebdruck auf diese Seite der Folie 19 aufgebracht. Für das menschliche Auge besitzt die Folie 19 von ihrer Außenseite her eine schwarze Farbe, d.h. sie ist nicht durchsichtig. Wäh¬ rend der Kartenleser 6 des Schlosses 2 hingegen mittels Infrarotstrahlung arbeitet und demgemäß die Folie 19 zur Abtastung des Strichcodes 14 durchdringen kann.
[0037] Die Figuren 3,4 und 5 zeigen wesentliche Komponenten des
[0038] Schloßaufbaues. Das Schloß 2 besitzt ein Schloßgehäuse 20, in dem ein Schieber 21 längsversσhieblich geführt ist, der auf einer schloßgehäusefesten Lochplatte 22 mit seiner Gleitfläche 23 aufliegt. Die andere Seite der Lochplatte 22 wird von einer Abdeckplatte 24 überfangen, die die eine Wandung des Einsteckschachtes 4 bildet. Die zweite Wandung des Einsteckschachtes 4 wird von einer Ankerplatte 25 aus ferrόmagnetischem Material gebildet, welche von einer Feder 26 auf die Abdeckplatte 24 gedrückt wird. Der Schieber 21 wird mittels einer Spiralzugfeder 27 in Grundstellung (Stellung gemäß Fig. 3) gehalten. In dieser Grundstellung liegen den Löchern 28 der Lochplatte 22 Lagerausnehmungen 29 fluchtend
[0039] W gegenüber, in denen als Magnetstifte 30 ausgebildete
[0040] Zuhaltungen 31 längsverschieblich einliegen. Am unteren Ende des Einsteckschachtes 4 besitzt der Schieber 21 einen Vorsprung 32, gegen den der mittlere Bereich einer in den Einsteckschacht 4 eingeschobenen Schlüsselkarte 3
[0041] 15 bzw. eines eingeschobenen Kupplungselementes 9 treten kann- Mindestens eine der Lagerausnehmungen 29 des Schie¬ bers 22 ist von einer Magnetspule- 33 umgeben. Die Magnet¬ spule 33 ist an die Schloßelektronik 8 angeschlossen. Ferner ragt der Kartenleser 6 bis in den Bereich des
[0042] 20 Einsteckschachtes 4 und steht mittels einer Kabelverbin¬ dung ebenfalls mit der Schloßelektronik 8 in Verbindung.
[0043] Wird nun eine Schlüsselkarte 3 bzw. ein Kupplungselement 9 mit gültigem Schlüsselkartencode 7 in den Einsteck-
[0044] 25 schacht 4 des Schlosses 2 eingeschoben, so tritt zu¬ nächst der untere Kartenrand gegen den Vorsprung 32 des Schiebers 21. In dieser Stellung treten die magnetisier¬ ten Bereiche 13 der Schlüsselkarte 3 bzw. des Kupplungs¬ elements 9 in Gegenüberlage zu den Magnetstiften 30, die
[0045] 30 zuvor von der Ankerplatte 25 angezogen wurden und demge¬ mäß in den Löchern 28 der Lochplatte 22 mit einem Teilbe¬ reich und mit einem anderen Teilbereich in den Lageraus¬ nehmungen 29 des Schiebers 21 einlagen. Diese Schieber¬ fesselung wird dadurch aufgelöst, daß die magnetisierten
[0046] 35 Bereiche 13 mit gleichnamigen Polen den Magnetstiften 30 gegenübertreten, so daß diese vollständig in die Lagerausnehmungen 29 hineingedrückt werden und demgemäß die Löcher 28 der Lochplatte 22 freigeben. Der von der Magnetspule 33 umgebene Magnetstift 30 wird nicht durch einen magnetisierten Bereich 13 in Freigabestellung bewegt, sondern aufgrund einer Erregung der Magnetspule 33 verlagert. Dieses erfolgt dadurch, daß der Kartenle¬ ser 6 den Strichcode 14 -oder zumindest einen Teil da¬ von- abfragt und die gelesenen Informationen mit Informa- tionen des Speichers 7 ' der Schloßelektronik 8 ver¬ gleicht. Liegt Übereinstimmung vor, so wird die Magnet¬ spule 33 erregt und die entsprechende Zuhaltung 31 verla¬ gert. Insgesamt ist somit der Schieber 21 freigegeben und kann durch weiteres Einschieben der Schlüsselkarte 3 bzw. des Kupplungselements 9 in die Stellung gemäß der Fig. 4 und 5 verbracht werden, in der -im Falle einer Schlüsselkarte 3- über eine hier nicht näher zu beschrei¬ bende Mechanik eine Riegelverlagerung des Schlosses 2 durch Betätigung des Betätigungsknopfes 5 möglich ist.
[0047] Die Figuren 6 bis 10 zeigen die Möglichkeit auf, ein Spezialelement in den Einsteckschacht 4 des Schlosses 2 einzuführen, das eine elektrische Verbindung zur Schlo߬ elektronik 8 schafft, wodurch ein mobiler Drucker ange- schlössen werden kann, um ein Protokoll des Speicherin¬ haltes des Schloßspeichers 7' ausdrucken zu lassen. Das als Kupplungselement 9 ausgebildete Spezialelement ist detailliert in den Fig. 6 bis 8 gezeigt. Es besteht aus einer streifenförmigen Leiterplatte 34, die einen Kunst- stoffträger 35 und eine Leiterbahnbeschichtung 36 auf¬ weist. Die Leiterbahnbeschichtung 36 ist zur elektri¬ schen Isolation von einer Folie 37 abgedeckt. Aus der Fig. 6 ist ersichtlich, daß der obere Rand 38 des Kupp¬ lungselementes 9 von einem Längsfortsatz 39 überragt wird, der einseitig der Längsmittelebene 40 angeordnet ist. In diesem Längsfortsatz 39 laufen Leiterbahnen 41 der Leiterbahnbeschichtung 36 aus, wodurch Kontakte 42 ausgebildet werden. Vorzugsweise ist die Anordnung so ausgebildet, daß beide Seiten der Leiterplatte 34 im Bereich der Kontakte 42 mit einer Leiterbahnbeschichtung 36 versehen sind, wobei durch entsprechende Bohrungen 43 eine Durchkontaktierung erfolgen kann, wodurch beid- seitig der Leiterplatte 34 Kontakte 42 ausgebildet sind. Die Kontakte 42 stehen über die Leiterbahnen 41 mit einem mehradrigen Kabel 45 in Verbindung, deren einzelne Drähte im unteren Seitenrandbereich 46 an die Leiterbah¬ nen 41 angelötet sind (Fig. 6). Ferner können dort Boh¬ rungen 47 für die Befestigung eines Gehäuse/Griffabschnit tes vorgesehen sein, in dem gegebenenfalls auch noch eine Elektronik untergebracht werden kann. Das Kabel 45 führt zu einem nicht dargestellten mobilen Drucker. Auf der der Leiterbahnbeschichtung 36 gegenüberliegenden Seite des Trägers 35 weist das Kupplungselement 9 eine Ausnehmung 48 auf, in die ein Codierungssubstrat 11 eingelassen ist, wobei dieses Codierungssubstrat 11 dem Codierungssubstrat 11 einer Schlüsselkarte 3 entspricht. Demgemäß setzt es sich aus einer Bariumferrit-Beschich¬ tung 12 und einer IR-Strahlen durchlässigen Folie 19 zusammen, die auf ihrer Innenseite einen Strichcodeauf¬ druck (Strichcode 14) trägt (Fig. 8).
[0048] In der Fig. 9 ist das Schloß 2 nochmals schematisch dargestellt, in dessen Einsteckschacht 4 das Kupplungs¬ element 9 eingeschoben ist. Hierbei wird deutlich, daß im eingeschobenen, schieberverlagerten Zustand der Längs¬ fortsatz 39 mit seinen Kontakten 42 in eine Steckdosen¬ einrichtung 49 eintritt, die entsprechende Gegenkontakte aufweist, welche mit der Schloßelektronik 8 verbunden sind (vergl. auch Fig. 10). Demgemäß kann der mittels des Kupplungselementes 9 angeschlossene Drucker ein entsprechendes Protokoll des Speicherinhaltes der Schlo߬ elektronik 8 ausdrucken. Die Anordnung kann vorzugsweise dabei noch so ausgebildet sein, daß der Strichcode 14 des Codierungssubstrats 11 des Kupplungselementes 9 von dem Kartenleser 6 gelesen wird und eine entsprechende Codierung aufweist, die die Schloßelektronik 8 veran¬ laßt, die gewünschten Daten zu liefern. Ist ein ungülti¬ ger Strichcode vorhanden, so sperrt die Schloßelektronik die Datenausspeisung. Überdies oder alternativ dazu kann vorgesehen sein, daß mit der Schieberverlagerung ein Schalter betätigt wird, der nur in seiner Betätigungs¬ stellung die Elektronik veranlaßt, die Daten auszuge¬ ben.
[0049] Wesentlich ist, daß sich das Kupplungselement 9 nur dann in den Einsteckschacht 4 entsprechend tief zur Kupplung mit der Steckdoseneinrichtung 49 einschieben läßt, wenn die magnetisierten Bereiche 13 der Bariumferrit-Be¬ schichtung 12 einen gültigen Code aufweisen, so daß die den Schieber 21 fesselnden Zuhaltungen 31 in Freigabe¬ stellung verlagert werden. Ist überdies mindestens eine der Zuhaltungen 31 mit einer Magnetspule 33 versehen, so muß das Kupplungselement 9 ferner einen gültigen Strichcode 14 (bzw. Strichcodeanteil) aufweist, so daß über den Kartenleser 6 die Schloßelektronik 8 eine An- steuerung der Magnetspule 33 erfolgen kann, um eine Freigabenverlagerung der zugehörigen Zuhaltung 31 zu bewirken. Sofern die Zuhaltungen 31 den Schieber 21 freigeben, läßt sich dieser in die Stellung gemäß Fig. 4,5 bzw. 9,10 verbringen, in der eine Kupplung der Kon¬ takte 42 mit der Steckdoseneinrichtung 49 stattfindet.
[0050] Alle in der Beschreibung erwähnten und in der Zeichnung dargestellten neuen Merkmale sind erfindungswesentlich, auch soweit sie in den Ansprüchen nicht ausdrücklich beansprucht sind.
权利要求:
ClaimsA n s p r ü c h e
1. Aus Schloß und Schlüsselkarten bestehende elektroni¬ sche Schließeinrichtung, deren Schloßelektronik einen Datenspeicher aufweist und die mit einem mit der Schlo߬ elektronik verbindbaren, datenabrufenden, mobilen Druk- ker kuppelbar ist und einen Einsteckschacht für die Schlüsselkarten besitzt, in welchem ein Kartenleser angeordnet ist und welcher Einsteckschacht an seinem Ende eine mit der Schloßelektronik verbundene Steckdosen¬ einrichtung für ein in den Einsteckschacht einschiebba¬ res, elektrische Kontakte aufweisendes, kartenförmiges Kupplungselement des Druckers aufweist, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß das Kupplungselement (9) einen Schlüssel- kartencode (7) aufweist, daß sich im Einsteckschacht (4) ein mit dem Kupplungselement (9) durch dessen Einstecken verlagerbarer Schieber (21) befindet, der mittels Zuhal¬ tungen (31) festlegbar ist, welche bei gültigem Schlüs¬ selkartencode (7) in Freigabestellung überführt sind und so eine Schieberverlagerung in seine Endstellung zulas¬ sen, in der die Kontakte (42) mit der Steckdoseneinrich¬ tung (49) in Verbindung treten.
2. Schließeinrichtung, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungselement (9) eine Leiterbahnbeschichtung (36) aufweist, die an dem einen Seitenrandbereich (44) des Kupplungselements (9) die Kontakte (42) bildet, sich im wesentlichen bis zum gegenüberliegenden Seitenrandbereich (46) des Kupplungs- elements (9) unter Passieren des Schlüsselkartencodes (7) erstreckt und dort mit einem zum Drucker führenden Kabel (45) verbunden ist.
3. Schließeinrichtung, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn- zeichnet, daß die Kontakte (42) an einem Längsfortsatz (39) des Kupplungselements (9) angeordnet sind.
4. Schließeinrichtung, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß der Längsfortsatz (39) einseitig der Längs¬ mittelebene (40) des Kupplungselements (9) ausgebildet ist.
5. Schließeinrichtung, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß das Kupplungselement (9) eine Leiterplatte (34) aufweist, an deren einer Breitseite ein Codierungs¬ substrat (11) einer Schlüsselkarte (3) angeordnet ist.
6. Schließeinrichtung, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß das CodierungsSubstrat (11) in einer Breit- seitenausnehmung (48) der Leiterplatte (34) einliegt.
7. Schließeinrichtung, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß die Oberfläche des CodierungsSubstrats (11) mit der Oberfläche der Leiterplatte (34) fluchtet.
8. Schließeinrichtung, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß zumindest ein Teil des Schlüsselkarten¬ codes (7) von magnetisierten Bereichen (13) gebildet ist.
9. Schließeinrichtung, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß ein weiterer Teil des Schlüsselkartencodes (7) von einem Strichcode (14) gebildet ist.
10. Schließeinrichtung, insbesondere nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß der von dem Kartenleser (6) erfaßte Strich¬ code (14) die Steuerung derjenigen Zuhaltung bzw. Zuhal-
S tungen (31) vornimmt, welche mittels jeweils einer durch den Kartenleser (6) erregbaren Magnetspule (33) in Frei¬ gabesteilung bringbar ist (bzw. sind) .
11. Schließeinrichtung, insbesondere nach einem oder
10 mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß der Schieber (21) an seiner auf einer schloßgehäusefesten Lochplatte (22) aufliegenden Gleit¬ fläche (23) Lagerausnehmungen (29) aufweist, in denen die als Magnetstifte (30) ausgebildeten Zuhaltungen (31)
15 verschieblich einliegen und daß die Löcher (28) der
Lochplatte (22) mit den Lagerausnehmungen (29) in Grund¬ stellung des Schiebers (21) fluchten.
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法律状态:
1989-12-14| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): JP US |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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